Die wichtigsten Passagen dieser undatierten und nicht signierten Pergamenturkunde lauten im Originaltext:
“ … wan sol och hunre geben in dem herbest vud vor der vastnaht, so si von den gutern koment, etewie dicke, dor der vastnaht drie tage sol man geben zwo trahte von vlaische vud ze naht aine, und an dem zistage ze naht drie trahte von vlaische vnd von hunren vnd crafhen… Daz gut ze ahha, daz min vro vdelhilt kofte,… drie tage zer vastnaht git man vlaisch vnd hunre vnd ze naht ander vastnaht drie trahte von vlaische vnd hunre vnd craffeln vnd kacheln vnd phannebrot vnd denne alle vasten vior trahte alle tage vnd dristunt in der wo¬chun krut vnd vische vnd an dem vritage gronie vische vnd phannebrot…“
Zwar sagt diese bei den Urkunden zum Stift Lindau befindliche Pergamentrolle, die im Bayerischen Staatsarchiv aufbewahrt wird, nichts über fasnächtliches Brauchtum in Lindau aus, doch bleibt die Erwähnung der Fasnacht in den Bestimmungen über die Versorgungsansprüche der Lindauer Klosterfrauen als wichtiger Abgabetermin und Zinstag ein Beweis dafür, daß bereits zu diesem frühen Zeitpunkt die Fasnacht in Lindau bekannt war und wohl auch begangen worden sein dürfte.
Eine zweite Aussage, allerdings recht vage, stammt aus einem Ratsprivileg der Stadt, die 1428 einer Kornhändlerzunft am Schrannenplatz das Recht einräumte, ihre Kinder im Brotbacken zu unterrichten. In Erinnerung an dieses Vorrecht wurde der Köfflerwecken geschaffen, der nur in der Fasnacht verkauft wird.
Deutlicher wird die Zuchtordnung aus dem Jahre 1533, die am 23. Februar zum ersten Mal und am 6. Juli des gleichen Jahres zum zweiten Mal von den Kanzeln verkündet wurde. Ihr Titel lautet:
„Burgermaister, rat und gemaind der statt Lindaw ordnungen wider allerley ergernussen und laster angesehen und furgenommen.“ In ihr sieht die Stadtobrigkeit ihre Pflicht darin, Laster auszurotten und Tugend zu pflanzen. Zu diesem Zweck werden die Zunftmeister der Stadtzünfte zu „Zuchtherren“ eingesetzt, die „ein fleißig Aufmerken haben und stracks dapfer handeln“ sollen, aber auch „des Lasters argwöhnige Personen, Gehässige, Bolderer“ und dergleichen in Stille väterlich ermahnen müssen.
Das Tanzen wurde gänzlich verboten, wobei für jeden Tanzenden eine Strafe von zwei Batzen, für die beteiligten Spielleute jedoch eine solche von fünf Batzen ausgesprochen wurde. Fluchen, Gotteslästerung, Schwören, Zu- und Volltrinken, Jauchzen, Schreien, Singen auf den Gassen, Karten- und Würfelspiel, „wucherliche und böse Käufe, unziemliche Kontrakten und Hantierungen“ werden ebenso unter Strafe gestellt wie „zerhauene“ (geschlitzte) Kleider und Ehebruch. Dass die Aufrechterhaltung dieser Ordnung natürlich nur möglich war, wenn die Verpflichtung zur Anzeige bestand, zeigt die ganze Naivität dieser Zuchtordnung, die in dem entsprechenden Abschnitt besagt, „daß, wo man solches nicht angäbe, Böses hernach folgen würde“. Kein Wunder also, dass man besondere Bestimmungen zum Schutze der Zuchtherren und Anzeigenden anführen musste, in denen all jene, die sie schmähen oder Verräter nennen sollten, mit „härtiglich“ Strafen bedroht wurden.
Diese Zuchtordnung von 1533 ist ein Werk der ersten Begeisterung für das neu geschenkte Evangelium. Nachweislich wurde 1523 erstmals in Lindau „lutherisch“ gepredigt. Der erste Lindauer Reformator dürfte Michel Hugo gewesen sein, der die neue Lehre einführte. Dieser neuen Lehre stand der Rat der Stadt ziemlich aufgeschlossen gegenüber. Ende 1525 war der Einfluss des Schweizer Reformators Zwingli in Lindau stärker geworden. Der Zwinglianismus dürfte durch aus Vorarlberg und Graubünden vertriebene Prediger, die im Sommer 1525 nach Lindau geflüchtet waren, in die Stadt hineingetragen worden sein. Es bildete sich dann eine lutherisch-zwinglianische Mischform heraus, die jedoch 1530 ein Ende hatte, als der Rat einen Bildersturm anordnete. Daraufhin wurde der Gottesdienst in Lindau wohl nur noch „schweizerisch“ gefeiert, nachdem schon zwei Jahre früher, 1528, die Messe in St. Stephan abgeschafft worden war. Die letzten vier Barfüßermönche hatten schließlich eingesehen, dass ihr Dasein in Lindau nicht mehr tragbar war, und so verkauften sie ihr Kloster an den Rat der Stadt Lindau. Drei Jahre früher waren schon die „Schwestern am Steg“ evangelisch geworden. Wann die zwinglianischen Lindauer Kirchenbräuche durch reines Luthertum abgelöst wurden, ist nicht genau bekannt. Man vermutet, dass die entsprechenden Akten im 30jährigen Krieg vernichtet wurden, um Schaden, der sich aus dem Augsburger Religionsfrieden ergeben konnte, von der Stadt abzuwenden.
Diese kurze Abschweifung in die Lindauer Kirchengeschichte ist notwendig, um die Zuchtordnung des Jahres 1533 voll zu verstehen. Ohne den starken Einfluss Zwinglis und völlige Ausschaltung der katholischen Kirche wäre wohl eine solche Zuchtordnung nicht möglich gewesen, denn sie unterband neben schweren Lastern und Unsitten auch Volksbräuche. So ist es kein Wunder, dass der Spott der „Zuchtlosen“ nicht verstummte und beispielsweise Einschränkungen des Trinkens sowie das Verbot des Zutrinkens in den Zunftstuben immer wieder Erregung und Widerstand auslösten.
1539 wurde diese Zuchtordnung erneut in Stadt und Land verlesen. 1542 gab man sie âEUR“ von Gaßner kurz zusammengefaßt âEUR“ wiederum öffentlich bekannt. Diese Zusammenfassung der Zuchtordnung gab wahrscheinlich die Anregung, die zehn Gebote am Rathaus bildlich darzustellen.
Von 1551 an gab es keine Zunftmeister, also auch keine „Zuchtherren“ mehr. An die Stelle der Zunftmeister traten die Räte. Die Zuchtordnung bedurfte also einer Erneuerung, die 1554 erfolgte. Diese Neufassung der Zuchtordnung stellt die älteste und klarste Aussage über die Lindauer Fasnacht dar. Sie ist es wert, in den entscheidenen Passagen wörtlich zitiert zu werden:
„Von mumereien,
und nach dem aus Faßnachten und mumereyen allerley leichthfertigkeit erfolgt, dieselben uns auch nach gestallt und gelegenheit jeziger läuff, in unserer Statt und obrigkeit kainz wegs zu gedulden gemeint sein will. So sollen demnach dieselben faßnachten, mumereyen, purschen und mumschanzen hiermit genzlich verboten sein, und da darüber einer oder mer heimlich oder öffentlich begriffen, oder sonst von im erfaren würde, sollen ein yeder derselben yedesmal unangesehen welcher arten sie sich angelegt hetten 4 gulden zu straff verfallen sein, danach wiß sich meniglich zurichten, und vor schaden zuverhüten.“ (Archiv 57.13)
Fasnachtstreiben und -vermummung wurden also auch mit einer empfindlichen Geldstrafe belegt. Das schien aber nicht viel zu fruchten, denn als 1573 der Bodensee zugefroren war, gingen die Bregenzer „vermummt“ auf das Eis und trafen sich dort mit Leuten aus der näheren Umgebung, also auch mit Lindauern, die sicher ähnlich „vermummt“ gewesen sein dürften.
1604 wurde in der von Dr. Daniel Heyder ergänzten Zuchtordnung jede Art von „Fasnachtsmummereien“ verboten. Auch diese Verbote scheinen vergeblich ausgesprochen worden zu sein, denn 1617 ist wiederum in einem Ratsprotokoll zu lesen: „Ist Errathen, daß denen Mezgern, Kueffern und anderen handwerckhern welche herumb spiehlen, die vermumbte Fasnacht buzen wie auch das Danzen uff der gassen, und ander ungebuhr sollte abgeschafft werden. âEUR“ Wird den Zunftobmännern, auch den Schneidern und Bindern angezeigt!“
Zwei Jahre später, 1619, heißt es in einem anderen Ratsprotokoll: „Faßnacht âEUR“ es sollen alle mummerey, Item die Spill auff der gassen und in Würtsheusern, Daß danzen und alles anderst lautes wesen abgestellt werden“.
Fotokopien der Urkunde um 1300, der Zuchtordnung des Jahres 1554 sowie der beiden Ratsprotokolle von 1617 und 1619 stellen unseren wichtigsten und wertvollsten Archivschatz dar. Nach einem Ratsprotokoll von 1621 ersuchten Metzger, Küfer und Spielleute um Tanzerlaubnis für die Fasnachtstage. Diese Bitte wurde jedoch abgeschlagen mit dem Zusatz: „Auch sonsten die Ungebühr und geiol. Auch den Kueschellen uff der gassen, bei ihnen abgestellt. Sub commendatione“.
1624 stellten wiederum die Küferknechte den Antrag, während der Fasnacht tanzen zu dürfen: „Kuefferknecht halten an in der Fasnacht, wan sie daß faß machen daß Spill zu erlauben, daß sie ein ehrbarlichen danz mit bescheidenheit thon mögen. Es ist ihnen abgeschlagen.“
Aus diesem knappen Quellenmaterial ist ersichtlich, dass das Fasnachtsbrauchtum in Lindau von den Zünften getragen wurde. Durch die Bekanntgabe der Verbote in corpore ist mit Sicherheit anzunehmen, dass Fasnachtsbrauchtum innerhalb der Handwerkerzünfte allgemein verbreitet war.
Das Fasnachtstreiben erstreckte sich nicht nur auf Zunftstuben und Wirtshäuser, sondern auch auf Gassen und Straßen, in denen die Vermummten tanzten und lärmten. Es kann also schon von einer Lindauer Straßenfasnacht in dieser Zeit gesprochen werden, zumal aus Hinweisen zu schließen ist, dass sich die Vermummten auch schon zu regelmäßigen Umzügen zusammenfanden.
Die in den Protokollen immer wieder erwähnten Begriffe „buzen“ oder „Butzen“ bezeichnen zwar keine spezifischen Masken, sondern Vermummte oder Maskenträger schlechthin. Das gilt auch für die erwähnten Schellenträger, die zweifellos mit den im alemannischen Raum beheimateten „Gschellnarren“ zu vergleichen sind.
Als besonderer Lindauer Fasnachtsbrauch ist eine Art Schäfflertanz bei den Küfern anfangs des 17. Jahrhunderts erwähnt. Diese Veranstaltung war an die Fasnacht gebunden.
Auch im ländlichen Bezirk des reichsstädtischen Gebietes gab es Fasnachtsbräuche. Stadt und Land standen in regem Austausch und waren wirtschaftlich, rechtlich und auch personell zu einer Einheit zusammengeschlossen. So wird in einem Hospitalischen Amtsprotokoll (Reichsstädtische Akten 22,4) 1619 erwähnt, dass zwei spitalische Untertanen mit der hohen Geldstrafe von einem Pfund Pfennige belegt werden, weil sie „gegen den Vertrag“ mit Trommeln und Pfeifen zur Fasnachtszeit in Leimnau und Apflau, niederen Lindauer Gerichts, herumgezogen sind. 1660 (ebd.) lässt der Bäcker zu Leimnau zur Fasnacht gegen das Verbot tanzen und 1668 (ebd.) wird ihm das Abhalten eines „Hanen Tanz“ vorgehalten.
In einem Brief der Lindauer evangelischen Prediger 1659 an den Syndikus der Stadt Lindau, Dr. Valentin Haider, wird bewegt Klage über die dem Gottesdienst so abträglichen Komödienaufführungen der Bürger geführt. Es wird darin erwähnt, dass die „moriones und derselben Narretheidungen auf den Sabbath gar nicht vrumen“ (Reichsstädtische Akten 98/2 a). Diese Klage gab den Anlass zu einer Eintragung in das Ratsprotokoll im gleichen Jahr, in der die „Komödianten“ ermahnt wurden, „sie sollen die Predigten nicht versäumen und die Narren abschaffen“.
Das beweist, dass auch in Lindau die Narren in das christlich-moralische Spiel eingedrungen sind und in Interludien und Nachspielen schwankhafter Prägung ihr Wesen getrieben haben, wie sie auch sonst in den oberdeutschen Handwerkstheatern und Fasnachtsspielen belegt sind. Die „moriones“ dürften mit einiger Wahrscheinlichkeit auf typische, schwarze Masken zurückzuführen sein, die auch noch heute in der schwäbisch-alemannischen Fasnacht oder „Fasnet“ lebendig sind.
Auch das Lindauer Schultheater des 17. Jahrhunderts blieb nicht ganz frei von diesen Einflüssen, wie aus einer Entgegnung des Rates auf die geharnischten Kanzelreden der Geistlichkeit gegen das Komödienspiel hervorgeht: „Ist nun Comoedienhalten Unrecht, so hetten teils die Herren Geistlichen vormahls nicht selbsten die ienige seyn sollen, welche angefangen, recommendiert, dirigiert, ballet, Mohren und andere kurzweilige Tänze darbey öffentlich gehalten und aufgeführt“, wie es in einem Ratsdekret von 1670 heißt. (Reichsstädtische Akten 98 / 2 a).
Im 17. und 18. Jahrhundert schweigen die Quellen, wenn man von den allgemeinen Verboten der „Mummereien und Umzügen zur Fasnacht“ in den erneuerten städtischen Polizeiordnungen von 1735 und 1739 und einem Eintrag ins Ratsprotokoll von 1714 absieht, in dem auf einem Fasnachtsumzug hingewiesen wird:
Die protestantische Reichsstadt Lindau hatte eine katholische Enklave, das Lindauer fürstliche Fräulein-Stift, das in ständiger Verbindung und regem Austausch mit den ebenfalls katholischen Nachbarn stand. Gegenseitige Besuche hochgestellter Persönlichkeiten waren häufig üblich, wobei die protestantische Stadtregierung sehr wohl ihre Würde als Gastgeber gegenüber den Nachbarn zu wahren wusste. Als 1714 der Bregenzer Obristleutnant Schneidinger dem Amtsbürgermeister von Lindau einen Fasnachtsumzug, „so in 30 Personen bestehen und auf einem Wagen oder Wurst hereinfahren soll“, ankündigte, ordnete die Stadt an, die Wachen zu verstärken. Da sich aber auch der Obristleutnant als Teilnehmer des Zuges angemeldet hatte, wurden die Wachen angehalten, „wo alles vermasceriert wäre, das gewöhr ihnen nicht zu praesentieren. Wo aber der Herr Obrist Lieut. nicht masceriert wäre, soll das Gewöhr praesentiert werden“.
Hier zeigen sich bereits starke karnevalistische Züge, die mit der Fasnachtsüberlieferung der Handwerker in keinen Zusammenhang zu bringen sind.
Außer diesen kurzen Hinweisen legen nur noch die Anträge der Tafernwirte (konzessionierte Wirtschaften) von rund 15 Dörfern hohen und niederen Lindauer Gerichts zwischen 1718 und 1739 und von den Hauptleuten genehmigte Anträge auf Tanzerlaubnis während der Fasnachtszeit Zeugnis von bestehenden Fasnachtsbräuchen ab. (Reichsstädtische Akten 21,1.) Dabei ist die wechselnde Bezeichnung für die Fasnachtszeit recht aufschlussreich; so wird 1718 vom „jetzigen Fasching“ gesprochen, 1724 von „Faßnachtstäg“ und 1725 „auf die Faß nachten“. Bedeutsam scheint hier die frühe Erwähnung des Begriffes „Fasching“ zu sein.
Erst im Ratsprotokoll von 1802 finden sich wieder Notizen, die auf ein Fortleben der Fasnachtsbräuche in den Zünften schließen lässt: Der Metzger Thomann und seine Knechte (Gesellen) wollten einen Fasnachtsumzug veranstalten. Ihr Antrag wurde abgelehnt. Entgegen dem Verbot führten ihn die Gesellen in stark angeheitertem Zustand âEUR“ unter Zurückhaltung der Meister âEUR“ durch. Die Ertappten wurden vor den Rat zitiert, wo man die Namen der nicht ertappten Maskierten verschwieg. Einige Gesellen beriefen sich auf erlaubte Bräuche in ihren Heimatstädten Leutkirch und Memmingen.
Im 19. Jahrhundert scheint sich die Lindauer Fasnacht immer mehr in Tanzsälen abgespielt zu haben. Zahlreiche Anzeigen in den damaligen Zeitungen wiesen auf Maskenverleih und auf Maskenbälle hin. So inserierte 1825 z. B. Jeanette Kirschner: „In der Bürstergasse Nr. 226 sind schöne Maskenkleider um billigen Preis zu haben“, oder „Schöne Maskenkleider sind auszuleihen bey Marie Krug“. Im Intelligenzblatt vom 12. Februar 1828 ist folgende Veröffentlichung zu lesen: „Am Dienstag, d. 19. d. Mts. wird in der Harmoniegesellschaft in ihrem Lokal Ball gegeben, welcher Abends 7 Uhr anfängt und bis 4 Uhr des darauffolgenden Morgens dauert. Die Eintrittsgebühr für jeden Ballbesucher ist wie bisher auf 36 Kr. festgesetzt. Hierbei wird noch bemerkt, daß nur anständige Masken, welche die bestimmte Eintrittsgebühr bezahlen, Zutritt haben. Lindau, 11. Febr. 1828, Stief, Sekretär“.
In der gleichen Ausgabe empfiehlt sich auch Johannes Schielin, Schwanenwirt in Schachen, der bekannt gibt, dass am „kommenden Faßnacht-Sonntag, den 17ten Februar in Schachen Bad gut besetzte Tanzmusik gehalten wird“. Die Konkurrenz fehlte natürlich nicht, wie aus der Anzeige von Georg Schlatter, Zum Schaf, zu ersehen ist: „Am 17. Febr., also am Faßnacht-Sonntag, ist Ball mit gut besetzter Musik gegen 24 Kr. Entree für Herren (Frauenzimmer sind frei). Anständigen Masken ist der Eintritt à 24 Kr. pro Kopf gestattet“.
Erst 1903 wurde âEUR“ nach unseren vorliegenden Quellen âEUR“ in Lindau wieder ein Fasnachtsumzug abgehalten. Anlässlich dieses Ereignisses druckte man eine Festschrift mit dem Titel „Einzug des Prinzen Carneval in Klein-Venedig“. Diese Festschrift war allerdings mehr ein Programmheft, in dem die Reihenfolge des Zuges und die Bedeutung der Wagenmotive angekündigt wurden. Bemerkenswert an diesem Fasnachtsumzug ist die Glossierung anscheinend auch damals hochaktueller Themen, wie ein Wagen unter dem Motto „Die notleidenden Landwirte“ zeigt. Natürlich wurde auch Lokalkolorit gezeichnet, z. B. die „Vereinigung von Aeschach mit Lindau“ oder die Einrichtung von „Tramkarlinien“ zwischen Lindau und den damals noch nicht eingemeindeten Orten Reutin, Aeschach und Schönau. Aber auch die Bespöttelung bestimmter Stadtereignisse kam nicht zu kurz, wie die Wagen „Damische Schusterei und ihre Folgen“, „Sonntags-Ruhe“ oder „Zukunfts-Volksschwämme“ beweisen.
In diesem reich bebilderten „Carnevals-Festzug am Fastnachts-Montag“ (wörtliches Zitat!) zeichnet ein „Narrenrat des Faschingsfestes“ verantwortlich. Vor dem Ersten Weltkrieg bestand eine „Lindauer Karnevals Gesellschaft e. V. gegr. 1909“, die in einem uns vorliegenden Heft zu einem Großen Karnevalistischen Konzert am Sonntag, den 31. Jan. 1909 nachmittags 5 Uhr 11 Minuten unter Mitwirkung der Kapelle des königl. bay. 20. Inf. Rgts. „Prinz Rupprecht“, einlud. Die Schrift wurde im Selbstverlag des Elferrates der „L. K. G.“ herausgegeben und bei Gebr. Berchtold, Buchdruckerei Acherer, hergestellt. Neben einem 20 Nummern enthaltenden Programm wurden auch Liedertexte abgedruckt, darunter das Lied „Fidele Fasnacht“. Auch Werbeanzeigen renommierter Lindauer Firmen sind darin enthalten, so eine Anzeige der Inselbrauerei Lindau, der Steigbrauerei, der Hotels „Helvetia“ und „Reutemann“, um nur einige aufzuzählen. Es gab also schon ein organisiertes Lindauer Fasnachtsleben.
In den zwanziger Jahren unseres Jahrhunderts bestand nachweisbar eine Faschingsgesellschaft Lindau-Reutin. In dieser Zeit bürgerten sich in zunehmendem Maße Sonderausgaben von „Faschingsbeilagen“ in den Tageszeitungen ein, in denen Stadtgeschehen glossiert wurde. Der Zweite Weltkrieg machte dem Fasnachtsgeschehen endgültig ein Ende.
Literaturnachweis: Bäckert, Horst (1973), Die Lindauer Fasnacht, 1. Auflage, Herausgegeben von der Narrenzunft Lindau (B) e.V., Seiten 31-40