Die Gruppenordnung der Pflasterbuzen besteht aus 2 Teilen: dem ursprünglichen Teil der Gruppenordnung aus dem Jahr 1969 sowie einem Nachtrag, welcher speziell für Anwärter der Lindauer Pflasterbuzen gilt. Die Ursprungsfassung wurde mit einem Gruppenbeschluss auf den neuesten, aktuellen Stand gebracht. Änderungen der Gruppenordnung können ausschließlich auf Gruppenbeschluss (einfache Mehrheit) sowie Zustimmung der Zunftregierung der Narrenzunft Lindau (B) e.V. erfolgen.

Ursprüngliche Gruppenordnung aus dem Jahr 1969 – aktualisierte Version

Die Lindauer Pflasterbuzen sind eine ausgewählte Gruppe närrischer Lindauer, die sich aus Freude am “Unsinn” und zur Erhaltung des närrischen Brauchtums in Lindau (B) – urkundlich 1617 erstmals erwähnt – zusammenfinden. Es ist ihre Aufgabe, alte Lindauer Fasnachtsbrauchtum auszugraben, um sie alljährlich am so genannten “Buzenfreitag” (Rußiger Freitag) öffentlich aufzuführen.

Jeder Pflasterbuz erwirbt Maske und Häs auf eigene Kosten! Maske und Häs sind nach vollständiger Bezahlung sein privates Eigentum.

Jeder Pflasterbuz verpflichtet sich, sich unter der Maske einwandfrei zu verhalten. Der Name “Lindauer Pflasterbuzen” darf nicht in negativer Weise beeinträchtigt werden! Sauberer Humor, Sinn für alemannisches Brauchtum, harmloser, aber humorvoller Unsinn und ein netter kameradschaftlicher und mitmenschlicher Geist soll die Pflasterbuzen verbinden.

Jeder Pflasterbuz muss als aktives Mitglieder der Narrenzunft Lindau (B) e.V. beitreten, den aktiven Mitgliedsbeitrag an die Narrenzunft Lindau (B) e.V. bezahlen und die Zunftordnung der Narrenzunft Lindau (B) e.V. anerkennen.

Die Pflasterbuzen haben einen Oberbuz (heute: Vogt) sowie einen Stellvertreter (Vizevogt), die beide gleichzeitig Mitglied des Zunftrates sind. Die Wahl erfolgt alle 2 Jahre (nach der Fasnacht) durch einfache Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Pflasterbuzen (Briefwahl erlaubt). Den Anordnungen von Vogt und Vizevogt wird aus einer freiwilligen Bindung heraus Folge geleistet, da diese beiden der Zunft gegenüber die alleine und volle Verantwortung tragen.

Lässt sich ein Pflasterbuz etwas zu schulden kommen, so wird ihm von Vogt/Vizevogt das weitere Auftreten im Häs teilweise oder ganz verboten. In schwerwiegenden Fällen wird das Häs und die Maske – durch Gruppenbeschluss – gegen Kostenersatz (abzüglich Abnutzung) entzogen. Gruppenbeschlüsse kommen grundsätzlich durch einfache Mehrheit zustande.

Das Ausleihen von Häs und Maske an Dritte ist ohne Befragung von Vogt/Vizevogt nicht statthaft. Das gleiche gilt für den Verkauf derselben an Dritte. Möchte ein Mitglied aus der Gruppe austreten, so kann er das Häs und die Maske ausschließlich an die Narrengruppe Lindauer Pflasterbuzen verkaufen, sofern nicht eine Genehmigung für den Verkauf an Dritte erteilt wird.

Über die Aufnahme und Mitgliedschaft in der Narrengruppe entscheidet der Vogt/Vizevogt im Einvernehmen mit der Gruppe (einfache Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Pflasterbuzen). Die Probezeit beträgt 12 Monate und kann nach Absprache mit dem Vogt/Vizevogt einmalig um weitere 12 Monate verlängert werden. Nach Ende der Probezeit und Aufnahme in die Gruppe erfolgt die Aushändigung des Pflastersteins.

Zusatz zur bestehenden Gruppenordnung aus dem Jahr 1969

1. Jeden zweiten Dienstag im Monat, um 20:00 Uhr, findet im Narrenhäusle die Gruppensitzung statt. Jedes aktive Mitglied und alle Anwärter sollen hierbei anwesend sein.

2. In der Narrenzunft Lindau (B) e.V. fallen jedes Jahr einige Dienste an (z.B. Häuslebewirtung, Containerdienst etc.). Besonders bei diesen Diensten ist es wichtig seine volle Einsatzbereitschaft zu beweisen. Auch bei vergnüglichen Festen/Ausflügen sollten möglichst viele Narrenzunftmitglieder und die, die es werden wollen, teilnehmen.

3. Die Pflasterbuzen erheben neben dem Jahresbeitrag an die Narrenzunft Lindau (B) e.V. einen eigenen Gruppen-Jahresbeitrag in Höhe von 10,00 Euro, Jugendliche ab 16 Jahren zahlen 5,00 Euro.

4. Kindermasken und Kinderhäser werden auf Leihbasis vom Häswart – nach Rücksprache mit Vogt/Vizevogt – ausgegeben. Hierfür ist bei Aushändigung eine Kaution von 50 Euro (Maske) und 25 Euro (Häs) zu hinterlegen, welche bei ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet wird. Die Masken werden, falls verfügbar, nach Vollendung des 8.Lebensjahres nach Absprache zwischen Eltern und Vogt/Vizevogt ausgehändigt. Die Masken und Häser bleiben jederzeit Eigentum der Pflasterbuzen, die Verantwortung dafür liegt jedoch bei den Eltern. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit Genehmigung vom Häswart oder Vogt/Vizevogt erlaubt.

5. Anwärter für die Narrengruppe Lindauer Pflasterbuzen werden erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr aufgenommen, es sei denn ein Erziehungsberechtigter ist ebenfalls Mitglied oder Anwärter der Lindauer Pflasterbuzen. Ein Probejahr dauert im Regelfall 12 Monate, danach entscheidet die Gruppe in einer geheimen Abstimmung über die Aufnahme (einfache Mehrheit).

6. Läßt sich ein Anwärter der Lindauer Pflasterbuzen etwas zu Schulden kommen, kann er von Vogt/Vizevogt ohne weiteres für einen gewissen Zeitraum oder für den Rest der Probezeit gesperrt werden. Bei groben Verstößen kann ein Ausschluß aus der Gruppe durch Gruppenbeschluß erfolgen.

7. Jeder Anwärter erhält über die Fasnacht, nach Absprache mit dem Häswart, ein komplettes Leihhäs (mit Maske), für das eine Gebühr von 30,00 Euro (+ Kaution 70 Euro) bei Aushändigung bezahlt werden muß. Jeder Anwärter ist für den Zustand seines Leihhäs selbst verantwortlich. Die Weitergabe an Dritte ist grundsätzlich verboten.

8. Nach Beendigung der Fasnacht ist jeder Anwärter verpflichtet, sein komplettes Leihhäs dem Häswart  intakt zurückzugeben. Bei gröberen Beschädigungen von Häs oder Maske sind die Kosten für die Reparatur vom Anwärter zu tragen.

Lindau (B), den 14.05.2002

Eric Kappel (Vogt Pflasterbuzen)      Andreas Nohl (Vizevogt Pflasterbuzen)

Gesehen und Genehmigt Udo Falge (Zunftmeister NZ Lindau)